Guzzi  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 23.10.2021 21:25 Uhr
Thema: Re:X marks the Spot Antwort auf: Re:X marks the Spot von Don Cosmo
>>Tiere ja, bis 20Kg glaube ich in NRW.
>>
>>Ob man aber eine Leiche im Garten verbuddeln darf?
>
>Wart mal, er sagte doch septic tank, also Abwassertank..?
>

Stimmt, ich hab mich wohl zu sehr auf seinen begeisterten Ausdruck geachtet.

Bei Abwasser gilt Anschlusspflicht wenn vor dem Haus Abwasserleitungen
verlegt werden. Aber unweit von hier, auf dem platten Lande, gibt es noch reichlich
unerschlossene Kotten abseits der Dörfer. Solche Adressen wie "Tuchter Höfe 57".
Kein Straßename, nur grob die Gegend und eine Nummer.
Die dürfen noch "versickern". Vermutlich sind da die alten Güllegruben der Ställe
auch noch in Betrieb, und sicherlich auch nicht so 100% Dicht.


>>Ausnamen sind nur alte Erbrechtsgeschichten aus Kaisers-Zeiten.
>
>Beckenbauer war ja in Giesing daheim, da mach ich mir also mal keine Sorgen.


Ne - Ich mein den richtigen, der hier auf dem "Berg" steht.
Den mit dem Bart: [https://www.youtube.com/watch?v=Xz0OGVTSBhE]


Guzzi
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