Arne  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 23.10.2021 19:56 Uhr
Thema: Re:X marks the Spot Antwort auf: Re:X marks the Spot von Don Cosmo
>>Tiere ja, bis 20Kg glaube ich in NRW.
>>
>>Ob man aber eine Leiche im Garten verbuddeln darf?
>
>Wart mal, er sagte doch septic tank, also Abwassertank..?
>

Ja.
Meine Eltern hatten bis Anfang der 90er auch eine Sickergrube im Garten.
Da waren die Römer mit ihrer Kanalisation schon vor über 2.000 Jahren weiter.

>>In gewissen Kreisen sicher immer noch beliebt, aber offiziell
>>herrscht in Deutschland Friedhofszwang.
>>Die schreibt aber eine Holzkiste als Erdmöbel vor.
>
>Darf man eigentlich die Asche verteilen? Ich glaube ja nicht…
>

Nein.
Die muß in einer Urne beerdigt oder auf See versenkt werden.
Zuhause hinstellen darf man sie sich auch nicht.

>>Wer seine Leichen unbedingt in Beton/Steinkisten ablegen möchte, der braucht
>>ein Mausoleum/Gruft - auf einem Friedhof.
>>Neue werden aber (offiziell) nicht mehr genehmigt.
>
>Ein Mausoleum wäre schon toll, kann man sich fühlen wie ein Zar, wenn man tot ist.
>

Und wer ganz cool drauf ist könnte schon zu Lebzeiten dort einziehen.
Quasi eine Eigentumswohnung über den Tod hinaus.

>>Ausnahmen sind nur alte Erbrechtsgeschichten aus Kaisers-Zeiten.
>
>Beckenbauer war ja in Giesing daheim, da mach ich mir also mal keine Sorgen.
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