PUH  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 03.08.2021 08:51 Uhr
Thema: Re:Verfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz Antwort auf: Verfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz von Arne
>Eigentlich müsste der Satz richtig lauten: "Gegen mich läuft nur noch ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz." aber dafür ist die Überschriftzeile zu kurz.
>Und nur noch eins, denn es waren mal drei. Zwei wurden jedoch inzwischen eingestellt.
>
>"Ja, klar," werden jetzt sicherlich einige völlig zurecht sagen. "Du bist ja auch ein Asi. Ehemaliger Fleischfresser und Killerspiele spielender, tätowierter Heavy Metal Hörer, der über 1.000 Horror Filme gesehen hat. Gleich in den Knast, das Schwein!"
>Und das stimmt soweit auch alles.


Wahrscheinlich haben die ganz am Anfang gesagt: "Ach, wieder beim Arne. War ja klar!!"
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