a gentle breeze  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 12.06.2021 10:56 Uhr
Thema: Re:An wen schreibt man für ne 30er-Zone? Antwort auf: An wen schreibt man für ne 30er-Zone? von Don Cosmo
>Die Straße bei uns ist die einzige Seitenstraße, welche noch nicht in eine 30er umgewandelt wurde. Historische Gründe waren immer, dass hier der Bus fahren muss und der braucht freie Fahrt! Aber: wenn der abbiegt bei der Ampel ist dort auch 30er und das vier mal so lang wie unsere Straße. Hinzu kommt noch, dass die Straße auf der anderen Seite direkt zum Ring führt, die Leute also von der Ampel zum Ring gleich mal Gas geben, weil überall 30 sucks donkeyballz!!
>
>Insofern die Frage: wem schreibt man da? Gleich dem Bürgermeister! Oder doch vorher irgendeinem Amt?


Vielleicht hilft das:

"Die Anordnung von Temporeduzierungen wird auf Antrag der Gemeinde vorgenommen und durch die Straßenverkehrsbehörde ausgeführt. Das heißt die Gemeinde ist der entscheidende Akteur, an den Sie sich zuerst wenden sollten! In Großstädten ist die Straßenverkehrsbehörde direkt bei der Kommune angesiedelt. Bei kreisangehörigen Gemeinden sind die Straßenverkehrsbehörden (StVB) in der Regel beim Kreis angesiedelt. Dies ist jedoch z.T. je nach Bundesland unterschiedlich. In Bayern beispielsweise ist die StVB beim Kreis nur für die Staatsstraßen und Bundesstraßen zuständig. Für alle anderen Straßen ist die Gemeinde zuständig. Manchmal wird auch auf Landesebene entschieden. Allerdings hat die Gemeinde auch hier das Antragsrecht und bei Erfüllung der verkehrlichen Voraussetzungen muss die Straßenverkehrsbehörde dem Antrag stattgeben.
Damit sind die Verwaltung und die Gemeindevertreter Ihre Ansprechpartner."

Q.: [https://www.vcd.org/fileadmin/user_upload/Redaktion/Themen/Verkehrssicherheit/Tempo_30/Tempo30_Soforthilfe-Papier_09_2018.pdf] (S. 2)
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