Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 06.05.2021 04:49 Uhr
Thema: U30-Partys dürfen U30-Partys bleiben Antwort auf: Extra! Extra! Read all about it... [News aus der Presse] von Daiyama

"Ein Mann aus München ist für sein Recht zu feiern vor den Bundesgerichtshof
gezogen. Er fühlte sich diskriminiert, nachdem ein Türsteher ihn beim
"Isarrauschen" abgewiesen hatte. Begründung: Er habe zu alt ausgesehen. Nun
entschieden die Richter: Der Türsteher hatte das Recht, den Mann aus München
abzuweisen, haben die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt. Der damals
44-Jährige musste draußen bleiben, weil er zu alt aussah. (...)

Zugleich stellten die Richter klar: So pauschal gilt das nicht für alle
Veranstaltungen und schon gar nicht für mögliche Diskriminierungen wegen der
ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gründen. In diesen beiden Fällen,
und nur in diesen beiden Fällen, dürfe generell niemand diskriminiert werden.
so der Richter. In allen anderen Fällen müsse man genau hinsehen, um was es geht."

[https://www.tagesschau.de/inland/feiern-bgh-altersdiskriminierung-101.html]

Dafaq?!
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