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Thema: Re:Montage Speziale | Antwort auf: Re:Montage Speziale von Sascha | |
> >> Hab ich Euch wieder ein Stück schlauer gemacht! > >Super, aber wir wollen noch schlauer werden! > >"Eine gerichtlich nicht bestätigte Dispache stellt keinen vollstreckungsfähigen >Titel dar und steht deshalb der Zulässigkeit einer Zahlungsklage vor dem für >Forderungen aus Havarie-grosse sachlich, örtlich und international zuständigen >Rheinschiffahrtsgericht nicht entgegen. Die grundsätzliche Zulässigkeit eines >Dispache-Bestätigungsverfahrens lässt das Rechtsschutzinteresse für eine >Zahlungsklage aus Havarie-grosse nicht entfallen." > >Sensationelle Abendlektüre: [https://binnenschifffahrt-online.de/2019/03/recht-vbw/9053/] Wunderschön. Ich könnte unseren Transport-Schadenbearbeitern stundenlang zuhören. Arbeiten wollte ich da aber nicht. |
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