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Thema: Re:Montage Speziale | Antwort auf: Re:Montage Speziale von Mschl | |
> Hab ich Euch wieder ein Stück schlauer gemacht! Super, aber wir wollen noch schlauer werden! "Eine gerichtlich nicht bestätigte Dispache stellt keinen vollstreckungsfähigen Titel dar und steht deshalb der Zulässigkeit einer Zahlungsklage vor dem für Forderungen aus Havarie-grosse sachlich, örtlich und international zuständigen Rheinschiffahrtsgericht nicht entgegen. Die grundsätzliche Zulässigkeit eines Dispache-Bestätigungsverfahrens lässt das Rechtsschutzinteresse für eine Zahlungsklage aus Havarie-grosse nicht entfallen." Sensationelle Abendlektüre: [https://binnenschifffahrt-online.de/2019/03/recht-vbw/9053/] |
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