Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 25.03.2021 18:43 Uhr
Thema: Re:Montage Speziale Antwort auf: Re:Montage Speziale von Mschl

> Hab ich Euch wieder ein Stück schlauer gemacht!

Super, aber wir wollen noch schlauer werden!

"Eine gerichtlich nicht bestätigte Dispache stellt keinen vollstreckungsfähigen
Titel dar und steht deshalb der Zulässigkeit einer Zahlungsklage vor dem für
Forderungen aus Havarie-grosse sachlich, örtlich und international zuständigen
Rheinschiffahrtsgericht nicht entgegen. Die grundsätzliche Zulässigkeit eines
Dispache-Bestätigungsverfahrens lässt das Rechtsschutzinteresse für eine
Zahlungsklage aus Havarie-grosse nicht entfallen."

Sensationelle Abendlektüre: [https://binnenschifffahrt-online.de/2019/03/recht-vbw/9053/]
< Auf diese Nachricht antworten >