Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 20.02.2021 06:47 Uhr
Thema: Bundesgerichtshof: Kein Taschenrechner am Steuer Antwort auf: Extra! Extra! Read all about it... [News aus der Presse] von Daiyama

"Was für das Handy seit Jahren gilt, hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt auch
für den herkömmlichen Taschenrechner klargestellt: Ihn am Steuer zu benutzen,
ist nicht erlaubt. Das teilten die Karlsruher Richter mit. In dem konkreten Fall
wird der Autofahrer nun ein Bußgeld zahlen müssen. Der Immobilienmakler war 2018
mit dem Taschenrechner in der Hand am Steuer erwischt worden. Er wollte die
Provision für einen bevorstehenden Kundentermin berechnen (Az. 4 StR 526/19)."

[https://www.spiegel.de/auto/bundesgerichtshof-autofahrer-duerfen-am-steuer-keinen-taschenrechner-benutzen-a-0737b1a7-327c-4c0e-a242-379d18475dd6]

Jetzt darf man noch nicht mal mehr seine Provision am Steuer ausrechnen!
< Auf diese Nachricht antworten >