Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 10.08.2020 03:53 Uhr
Thema: Fahrverbot nach Blick aufs Tesla-Display Antwort auf: Extra! Extra! Read all about it... [News aus der Presse] von Daiyama

"Der Versuch, die Scheibenwischer auf die richtige Geschwindigkeit einzustellen,
ist einem Teslafahrer im März des vergangenen Jahres zum Verhängnis geworden.
Denn das Intervall lässt sich nur über ein Untermenü auf dem mittig angebrachten
Touchscreen justieren. Beim Tippen kam der Fahrer jedoch von der Bundesstraße ab
und fuhr gegen mehrere Bäume. Was für ein Schaden dabei entstand, geht aus dem
Urteil nicht hervor. Klar ist hingegen, dass er eine Geldbuße in Höhe von 200 Euro
zahlen muss und einen Monat keinen Pkw steuern darf - das Oberlandesgericht
Karlsruhe bestätigte dieses Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe (Az. 1 Rb 36 Ss
832/19). Zutreffend sei auch dessen Wertung, dass der Fahrer regelwidrig ein
elektronisches Gerät benutzte. Auch Touchscreens sind im sogenannten
Handyparagraphen in der Straßenverkehrsordnung ausdrücklich genannt."

[https://www.spiegel.de/auto/tesla-druck-aufs-touchscreen-kann-zu-fahrverbot-fuehren-a-76414389-b6f9-4b1c-b925-8166e8ae7635]

Find ich gut. Kann absolut nicht sein, dass man für sowas irgendwo
in nem Untermenue touchen muss. Klima und Heizung genau so. Aber
sowas hätte niemals zugelassen werden sollen.
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