membran  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 04.02.2020 13:58 Uhr
Thema: Re:"Die paar Minuten..." Antwort auf: Re:"Die paar Minuten..." von Razia
>Kannst du nicht mal Abschleppdienst oder ähnliches Beauftragen, ist vermutlich nicht praktikabel? Ich könnte da leider nicht ruhig bleiben, würde Fotos machen und es doch irgendwie versuchen, bevor ich sonst ausfällig werde.

Aus'm Internet:

Falschparker abschleppen lassen: Wer ist zuständig?

Steht ein Auto unerlaubt auf einem privaten Grundstück, zum Beispiel auf den Parkplätzen einer Eigentümergemeinschaft, können Sie das Abschleppunternehmen selbst beauftragen. Die Kosten haben Sie dann allerdings auch selbst zu zahlen. Lassen Sie Falschparker von einem privaten Grundstück abschleppen, müssen Sie die Kosten meist selbst vorstrecken. Später an Ihr Geld zu kommen, kann allerdings schwer werden. Verweigert der Halter des Fahrzeugs die Zahlung der Abschleppkosten, landet der Fall vor Gericht. Gute Chancen auf einen Sieg und somit auch auf Ihr Geld haben Sie nur, wenn das Auto vergleichsweise lange geparkt hat und auch eine Einfahrt blockierte. Der Grad der Behinderung muss ausreichend hoch sein.

Steht das Auto hingegen auf einem Anwohnerparkplatz auf öffentlichen Straßen oder parkt auf öffentlichen Straßen eine Einfahrt zu, können Sie das Abschleppunternehmen nicht beauftragen. Sie müssen entweder das Ordnungsamt oder die Polizei informieren.
Im Zweifel sollten Sie daher stets die Polizei anrufen und sich nicht selbst um das Problem kümmern. Andernfalls kann es schnell teuer für Sie werden.
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