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Thema: Durchgehende Verschlüsselung beim Anwaltspostfach nicht | Antwort auf: Die News - Botschaften aus der gestrigen Zukunft: von Don Cosmo | |
notwendig. "Der Berliner Anwaltsgerichtshof (AGH) hat die Klage einer Gruppe von Rechtsanwälten abgewiesen, die gefordert hatten, das "besondere elektronische Anwaltspostfach" (beA) nachträglich mit einer sicheren Ende-zu-Ende-Verschlüsselung auszurüsten. Das Gericht hält es im Gegensatz zu den Antragstellern nicht für nötig, für das digitale Kommunikationsverfahren eine solche Verschlüsselung vorzuschreiben. Der AGH begründet seinen jetzt bekannt gewordenen Beschluss laut Prozessbeteiligten damit, dass es sich bei "Sicherheit" um einen unbestimmten Rechtsbegriff handele. Um diesen anzuwenden und auszulegen, müssten Sinn und Zweck des Gesetzes und die geschützten Rechtspositionen der Kläger abgewogen werden. Es gehe nur darum, einen relativen Zustand der Gefahrenfreiheit zu gewährleisten. Dem genügten die derzeitigen Vorkehrungen." [https://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-Durchgehende-Verschluesselung-beim-Anwaltspostfach-nicht-noetig-4586672.html] Dann kann ja keiner mehr drauf zugreifen! Also wie bei DE-Mail. |
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