Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 17.11.2019 05:56 Uhr
Thema: Durchgehende Verschlüsselung beim Anwaltspostfach nicht Antwort auf: Die News - Botschaften aus der gestrigen Zukunft: von Don Cosmo

notwendig.

"Der Berliner Anwaltsgerichtshof (AGH) hat die Klage einer Gruppe von
Rechtsanwälten abgewiesen, die gefordert hatten, das "besondere elektronische
Anwaltspostfach" (beA) nachträglich mit einer sicheren Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
auszurüsten. Das Gericht hält es im Gegensatz zu den Antragstellern nicht für
nötig, für das digitale Kommunikationsverfahren eine solche Verschlüsselung
vorzuschreiben.

Der AGH begründet seinen jetzt bekannt gewordenen Beschluss laut Prozessbeteiligten
damit, dass es sich bei "Sicherheit" um einen unbestimmten Rechtsbegriff handele.
Um diesen anzuwenden und auszulegen, müssten Sinn und Zweck des Gesetzes und die
geschützten Rechtspositionen der Kläger abgewogen werden. Es gehe nur darum, einen
relativen Zustand der Gefahrenfreiheit zu gewährleisten. Dem genügten die
derzeitigen Vorkehrungen."

[https://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-Durchgehende-Verschluesselung-beim-Anwaltspostfach-nicht-noetig-4586672.html]

Dann kann ja keiner mehr drauf zugreifen! Also wie bei DE-Mail.
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