|
||
Thema: Re:Optische Gründe | Antwort auf: Re:Optische Gründe von Sascha | |
> >> Ist das nicht sogar Kennzeichenfälschung, sprich >> Urkundenfälschung, und damit ein Straftatbestand? > >Wurde wohl noch nie als Straftat behandelt, immer nur als Ordnungswidrigkeit. >Mehr gibt das Gesetz wohl nicht her. Verwarngeld wohl 10 Euro, Bußgeld 65 >Euro und ggf. Stillegung des Fahrzeugs. Aha, denn fällt wohl nur das "umkleben" vom Siegel der Zulassungsstelle und TüV-Stempel auf ein Nummernschild mit kleinerer Schrift (Kleinkraftrad/80er) darunter, wie wir es früher gemacht haben. Guzzi |
||
< Auf diese Nachricht antworten > | ||