Guzzi  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 14.08.2019 20:37 Uhr
Thema: Re:Optische Gründe Antwort auf: Re:Optische Gründe von Sascha
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>> Ist das nicht sogar Kennzeichenfälschung, sprich
>> Urkundenfälschung, und damit ein Straftatbestand?
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>Wurde wohl noch nie als Straftat behandelt, immer nur als Ordnungswidrigkeit.
>Mehr gibt das Gesetz wohl nicht her. Verwarngeld wohl 10 Euro, Bußgeld 65
>Euro und ggf. Stillegung des Fahrzeugs.


Aha, denn fällt wohl nur das "umkleben" vom Siegel der Zulassungsstelle und
TüV-Stempel auf ein Nummernschild mit kleinerer Schrift (Kleinkraftrad/80er)
darunter, wie wir es früher gemacht haben.


Guzzi
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