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Thema: Re:43 km/h | Antwort auf: Re:43 km/h von Don Cosmo | |
> Wie ist denn das nun rechtlich mit den Dashcams auf unseren Straßen? > Ich dachte ja, beim Betrieb begeht man schon ne Straftat? Eigentlich darf nicht Anlasslos gefilmt werden, aber je nachdem an welchen Richter du gelangst, wird's zugelassen. [https://www.heise.de/newsticker/meldung/Dashcam-Video-als-Beweismittel-zugelassen-Autofahrer-wegen-Noetigung-verurteilt-4480720.html] "Der Verteidiger des Angeklagten wandte ein, Dashcam-Aufnahmen seien als Beweis vor Gericht nicht zulässig, was der Richter jedoch zurückwies; er bezeichnete das Thema als "ausgelutscht", heißt es in dem HAZ-Bericht." Es gibt mittlerweile auch Dashcams, die nur zwei Minuten aufnehmen und dann die letzten zwei Minuten wieder überspielen. |
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