Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 28.07.2019 04:12 Uhr
Thema: Re:43 km/h Antwort auf: Re:43 km/h von Don Cosmo

> Wie ist denn das nun rechtlich mit den Dashcams auf unseren Straßen?
> Ich dachte ja, beim Betrieb begeht man schon ne Straftat?


Eigentlich darf nicht Anlasslos gefilmt werden, aber je
nachdem an welchen Richter du gelangst, wird's zugelassen.

[https://www.heise.de/newsticker/meldung/Dashcam-Video-als-Beweismittel-zugelassen-Autofahrer-wegen-Noetigung-verurteilt-4480720.html]

"Der Verteidiger des Angeklagten wandte ein, Dashcam-Aufnahmen seien als Beweis
vor Gericht nicht zulässig, was der Richter jedoch zurückwies; er bezeichnete
das Thema als "ausgelutscht", heißt es in dem HAZ-Bericht."

Es gibt mittlerweile auch Dashcams, die nur zwei Minuten aufnehmen
und dann die letzten zwei Minuten wieder überspielen.
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