membran  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 17.06.2019 12:32 Uhr
Thema: Bild-Zeitung fuhr ungeprüft Kampagne gegen angebliches Arschloch Antwort auf: Sensationsheischende SPON-Streifzüge und auch echte News von Don Cosmo
Irrte sich und muss nun 110.000 Euro blechen.

[https://bildblog.de/111764/sex-mobbing-nazi-sprueche-sauf-exzesse-ekel-attacken-axel-springer-muss-110-000-euro-zahlen/]

Im September 2016 veröffentlichte die Frankfurt-Ausgabe der „Bild“-Zeitung eine Artikelserie über einen Mann, der in der Stadtverwaltung einer hessischen Gemeinde arbeitet. Innerhalb weniger Tage entlud die Zeitung dabei ihre geballte, existenzzerschmetternde Kraft und machte aus dem Fachbereichsleiter ein alkoholsüchtiges, perverses, menschenverachtendes Scheusal.

In vier aufeinanderfolgenden Ausgaben präsentierte „Bild“ den Mann groß auf der Aufmacherseite des Regionalteils – zusammen mit den unfassbaren Vorwürfen, die gegen ihn erhoben wurden: Dinge, die er gesagt und getan haben soll, die, so „Bild“, „an Menschenverachtung kaum noch zu überbieten sind“. Seine Untergebenen soll er „bis zum Zusammenbruch gequält haben“, schrieb „Bild“, es gehe um „SEX-MOBBING, NAZI-SPRÜCHE, SAUF-EXZESSE, EKEL-ATTACKEN!“ Womöglich sei der Mann „der schlimmste Vorgesetzte Deutschlands“. Was aber noch schlimmer ist: Inzwischen wurde gerichtlich festgestellt, dass nichts davon stimmte.

(...)

Für alle vier Artikel, für all die furchtbaren Vorwürfe gab es nur eine einzige Quelle: das „Mobbingtagebuch“ einer ehemaligen Mitarbeiterin des Mannes. Die hatte die Stadt wenige Wochen zuvor auf Schmerzensgeld verklagt und behauptet, der Fachbereichsleiter habe sie gedemütigt und gemobbt. (...)  Die „Bild“-Redaktion bekam Wind davon und machte daraus kurzerhand eine vierteilige Artikelserie, in der sie weite Teile des Tagebuchs ungeprüft abschrieb. (...) Vor Kurzem hat das Landgericht Frankfurt den Axel-Springer-Verlag wegen der Berichterstattung in vier separaten Verfahren verurteilt: Insgesamt muss der Verlag dem Mann bemerkenswerte 110.000 Euro Geldentschädigung zahlen. Die „Bild“-Medien hätten mit ihren Artikeln „in schwerwiegender Art und Weise gegen die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung“ und die ihnen „obliegenden journalistischen Sorgfaltspflichten verstoßen“, stellte das Gericht fest. (...) Während der Prozesse hatten die Richter noch viele weitere Zeugen befragt und kamen zu dem Schluss, dass die Behauptungen der ehemaligen Mitarbeiterin unwahr seien: Ihre Vorwürfe seien „durch eine Vielzahl von Zeugen glaubhaft widerlegt worden“. Die Kammer sei von der „Unglaubwürdigkeit“ der Mitarbeiterin und der „Unglaubhaftigkeit ihrer gesamten Aussage“ überzeugt.


Der Anwalt des Klägers dazu -

An vier aufeinanderfolgenden Werktagen wurde unser Mandant in der Region, in der er lebt und arbeitet, ungeprüft und nicht im Ansatz verifiziert, durch Axel Springer als saufendes, pöbelndes Sex- und Nazi-Ekelpaket diffamiert und wie eine Sau durchs Dorf getrieben. Sein Name wurde genannt, sein Bildnis wurde gezeigt. Diese Rücksichtslosigkeit war schon erschreckend.
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