turzilla  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 24.05.2019 12:26 Uhr
Thema: Re:"Sinnvolle" Geburtstagsgeschenke für Kinder Antwort auf: Re:"Sinnvolle" Geburtstagsgeschenke für Kinder von membran
>>Der Geburtstag des größten Geschenkes meines Lebens steht vor der Tür und es wünscht sich, tadaaaa... wieder mal ein Hoverboard.
>>Nun darf man die Dinger ja nicht auf Straßen und Gehwegen benutzen, das heißt, sie müßte das Teil dann zum Skaterplatz oder den Hartplatz der Schule tragen und dürfte dort herumkurven, wenn ich es recht verstanden habe. Turzillamann glaubt deshalb, dass das Ding relativ schnell einstauben wird.
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>Hier bei uns düsen ein paar Kids einfach so damit auf dem Gehweg rum und es stört sich keiner dran. Keine Ahnung, was die Polizei dazu sagen würde, oder ob sie das schon gesehen haben und einfach weggucken, weil Kinder auf Fahrrad- und Gehwegen.
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>Die Strafen scheinen da auch höchst individuell auszufallen - [https://www.strongg.com/strafen-fuer-hoverboard-im-strassenverkehr/]


Es geht mir gar nicht um die Strafe, ich habe hier auch schon öfter welche damit fahren sehen. Mir geht es eher um die Versicherung, die dann im Zweifelsfall nicht zahlt, weil die Dinger nicht zugelassen sind, oder?

>Da kommt ja demnächst auch diese neue E-Roller-Verordnung (mit Mofa-Führerschein-Äquivalent und Versicherungspflicht, ab 15 Jahren), wo man dann legal damit auf Radwegen (und wenn keiner da ist, auf der Straße) rumdüsen darf. In den aktuellen Artikeln dazu gibt es auch - leider widersprüchliche - Aussagen zu möglichen Hoverboard-Regelungen:
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>18.05.19  (laut HTML first publication date meta-tag: 06.05.2019) -
>[https://www.t-online.de/auto/recht-und-verkehr/id_85704226/e-scooter-kommen-diese-regeln-muessen-beim-elektroroller-beachtet-werden.html]
>Daneben bereitet die Bundesregierung auch Regelungen für andere E-Gefährte ohne Lenkstange vor – das sind Hoverboards oder Skateboards mit Elektromotor. Hier plant Minister Scheuer eine Ausnahmeverordnung. An den Details wird noch gearbeitet.
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>21.05.19 -
>[https://www.n-tv.de/ratgeber/Was-duerfen-die-neuen-E-Flitzer-article21036272.html]
>Für weitergehende Überlegungen stellten die Länder aber schon ein Stoppschild auf. E-Gefährte ohne Lenkstange wie Hoverboards oder Skateboards mit Elektromotor auf Straßen zu testen, werde abgelehnt.
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>Na, jedenfalls, meine Meinung wäre, wenn du ihr nicht erlauben willst, damit im Dorf rumzukurven, wozu soll das Ding dann gut sein? In der Einfahrt hoch und runter zu fahren oder auf dem nachmittäglichen Schulhof im Kreis dürfte für genau zwei Tage Spaß machen.


Nach den E-Scootern hatten wir schon geschielt, erst hieß es ja, dass 12 die Altersgrenze wird, das fällt nun weg. Ich persönlich würde es ihr erlauben, wie gesagt, es geht mir um die Versicherung. Inliner oder Skateboards sind erlaubt, Hoverboards nicht. Im Grunde Schwachsinn, ist aber so.

>Hat sie vielleicht Interesse, ein Instrument zu lernen? Ansonsten halt Amazon Gutschein.

Nein, sie hatte mal eine Weile Gitarrenunterricht, hat aber leider keine Lust zum üben. Sie singt aber sehr gut und ist deshalb im Jugendchor. Ich finde, Gutscheine bekommt man lange genug im Leben und möchte sie halt mit etwas überraschen. Aber danke, dass du dir Gedanken gemacht hast!
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