Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 14.12.2018 05:32 Uhr
Thema: Re:Deutlich jüngere Ehefrau bekommt nur gekürzte Witwenrent Antwort auf: Re:Deutlich jüngere Ehefrau bekommt nur gekürzte Witwenrent von Don Cosmo

> Gut, dass Du den wichtigsten Teil rausgeschnitten hast:

Habe ich Tatsache SO überlesen, aber ändert ja nix daran,
dass es offenbar legitim ist, das so zu handlen.

> Rente ist ohnehin ein heißes Pflaster, kann man eigentlich nur falsch machen.
> Mit Wohneigentum ist man zumindest schon mal in einer ganz guten Position.
> Ich dachte allerdings, dass in den meisten Renten im Falle des Todes de
>s Rentennehmers der/die Begünstigte die Rente noch für mindestens 12 Jahre
> einstreicht? Steht so zumindest in meinen Unterlagen drinnen. Aber gut, eine
> Klausel, welche 10+ Jahre Unterschied extra aufführt, hab ich vielleicht nicht
> gelesen oder beachtet, Snoopy und mich trennen ja "nur" 9 Jahre! Alles richtig
> gemacht!


Witwenrente gibt es so eigentlich eh nicht mehr, oder? Hier betrifft es ja auch
eine Betriebsrente. Außerdem wird es auch nicht mehr so lange dauern und die
komplette Rente wird besteuert. Kommt aber noch mal ein Zwischenschritt.

> Du natürlich auch als ewiger Single!

Ich kann ja mal sagen, wie viel ich in meinem Leben bislang an Rente
einbezahlt habe... höhö... da muss ich mir echt mal eine gutberentete
Dame suchen.
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