Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 13.12.2018 05:35 Uhr
Thema: Deutlich jüngere Ehefrau bekommt nur gekürzte Witwenrent Antwort auf: Sensationsheischende SPON-Streifzüge und auch echte News von Don Cosmo

"Eine 73 Jahre alte Frau aus Bayern wollte vom Arbeitgeber ihres 15 Jahre älteren
Mannes eine betriebliche Hinterbliebenenrente. Ihr Mann war im August 2014 gestorben
und die Frau bekam zunächst auch die volle Hinterbliebenenrente von dem Unternehmen.
Die Benachteiligung wegen des Alters sei in diesem Fall gerechtfertigt: Der Arbeitgeber,
der die Hinterbliebenen versorgung zugesagt habe, habe ein legitimes Interesse daran,
das damit verbundene finanzielle Risiko zu begrenzen. Das Gericht befand: Bei einem
Altersabstand von elf Jahren, ab dem die Klausel greife, sei der gemeinsame Lebenszuschnitt
der Ehepartner darauf angelegt, dass die Witwe oder der Witwer einen Teil ihres oder seines
Lebens ohne den Versorgungsberechtigten verbringe."

[http://www.spiegel.de/karriere/witwenrente-keine-hinterbliebenenrente-wenn-ehepartner-deutlich-juenger-ist-a-1243095.html]

"Deutlich jünger", "finanzielle Risiko begrenzen", ist ja nicht so, dass
der Mann da nicht 20-30-40 Jahre lang einbezahlt hat oder die Firme für ihn.
Mit so einer Scheiße muss man sich dann in dem Alter noch rumärgern wenn der
Ehepartner verstirbt.
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