Mschl  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 29.11.2018 09:39 Uhr
Thema: Kommt darauf an Antwort auf: KFZ-Versicherungswechsel noch möglich? von Sascha
Wenn die Hauptfälligkeit der 01.01. eines jeden Jahres ist, kannst Du theoretisch bis morgen Abend, 23.59 Uhr kündigen. Wichtig ist der Zugang beim Versicherer. Wenn das Vergleichsportal eine Kündigungsgarantie gibt, sollte es funktionieren.

Bei meinen Eltern wollten wir auch wechseln. Der Vermittler hat aber bei der bestehenden Police die Hauptfälligkeit auf den 01.12. eines jeden Jahres gelegt. Clever.

Ansonsten: gab es eine Tariferhöhung hast Du ein Sonderkündigungsrecht von 1 Monat ab Zugang des Informationsschreibens. Das gilt aber nicht für eventuelle Hochstufungen der Schadenfreiheitsklasse. Bei Typ- oder Regionalklassenänderungen nur wenn sich dadurch ein höherer Beitrag ergibt.

Ansonsten sollte man darauf achten, beim Wechsel nicht in irgendwelche Angebotsfallen zu tappen: Werkstattbindung, nicht übertragbare SFR-Sondereinstufungen, gleichzeitige Maklervollmacht ... die Stolpersteine sind vielfältig. Es wundert mich immer wieder, wieso ausgerechnet bei der KFZ-Versicherung es als vermeintlich einfach und clever dargestellt wird, das mal schnell mal online zu machen.
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