Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 26.04.2018 05:47 Uhr
Thema: Weniger Mindestlohn für Zeitungszusteller Antwort auf: Fakten, Fakten, Fakten und niemals an die Leser denken! von Don Cosmo

"Tausende Zeitungszusteller sind derzeit de facto vom Mindestlohn
ausgenommen. Ihre Bezüge werden erst schrittweise über drei Jahre
auf den jetzt geltenden Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde
angehoben. Nun hat das Bundesarbeitsgerichts entschieden, dass
diese Übergangsregelung rechtens ist. Sie verstoße nicht gegen das
Gleichheitsprinzip im Grundgesetz. Es handele sich schließlich nicht
um eine Dauer-, sondern um eine Übergangsregelung, entschieden die
höchsten deutschen Arbeitsrichter in Erfurt."

[http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/mindestlohn-gericht-bestaetigt-ausnahme-fuer-zeitungszusteller-a-1204785.html]

Demokratie hat ihren Preis.
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