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Thema: Weniger Mindestlohn für Zeitungszusteller | Antwort auf: Fakten, Fakten, Fakten und niemals an die Leser denken! von Don Cosmo | |
"Tausende Zeitungszusteller sind derzeit de facto vom Mindestlohn ausgenommen. Ihre Bezüge werden erst schrittweise über drei Jahre auf den jetzt geltenden Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde angehoben. Nun hat das Bundesarbeitsgerichts entschieden, dass diese Übergangsregelung rechtens ist. Sie verstoße nicht gegen das Gleichheitsprinzip im Grundgesetz. Es handele sich schließlich nicht um eine Dauer-, sondern um eine Übergangsregelung, entschieden die höchsten deutschen Arbeitsrichter in Erfurt." [http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/mindestlohn-gericht-bestaetigt-ausnahme-fuer-zeitungszusteller-a-1204785.html] Demokratie hat ihren Preis. |
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