Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 25.04.2018 05:53 Uhr
Thema: Mit der Staatsanwaltschaft geeinigt Antwort auf: Fakten, Fakten, Fakten und niemals an die Leser denken! von Don Cosmo

"Eigentlich sollte Georg Fahrenschon an diesem Donnerstag in München
wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung auf der Anklagebank Platz
nehmen. Doch nun hat der Ex-Sparkassenchef einen Prozess abgewendet.
Fahrenschon soll per Strafbefehl zu 140 Tagessätzen wegen Steuer-
hinterziehung verurteilt werden, wie Oberstaatsanwältin Anne Leiding
ankündigte. Darauf hätten sich die beteiligten Parteien am Montag in
einem Rechtsgespräch geeinigt.

Demnach wollte die Staatsanwaltschaft noch am Dienstag einen neuen
Strafbefehl beantragen, den Fahrenschon voraussichtlich akzeptieren
wird. Es werde deswegen nicht zu einer öffentlichen Hauptverhandlung
kommen, sagte Leiding. Bei einer Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen
wäre der CSU-Politiker vorbestraft. Um welche Summe es geht, sagte
Leiding nicht. Nun, da der Fall nicht öffentlich verhandelt werde, sei
die Staatsanwaltschaft an das Steuergeheimnis gebunden."

[http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/georg-fahrenschon-entgeht-mit-strafbefehl-steuer-prozess-a-1204516.html]

Das übliche.
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