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Thema: Mit der Staatsanwaltschaft geeinigt | Antwort auf: Fakten, Fakten, Fakten und niemals an die Leser denken! von Don Cosmo | |
"Eigentlich sollte Georg Fahrenschon an diesem Donnerstag in München wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung auf der Anklagebank Platz nehmen. Doch nun hat der Ex-Sparkassenchef einen Prozess abgewendet. Fahrenschon soll per Strafbefehl zu 140 Tagessätzen wegen Steuer- hinterziehung verurteilt werden, wie Oberstaatsanwältin Anne Leiding ankündigte. Darauf hätten sich die beteiligten Parteien am Montag in einem Rechtsgespräch geeinigt. Demnach wollte die Staatsanwaltschaft noch am Dienstag einen neuen Strafbefehl beantragen, den Fahrenschon voraussichtlich akzeptieren wird. Es werde deswegen nicht zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommen, sagte Leiding. Bei einer Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen wäre der CSU-Politiker vorbestraft. Um welche Summe es geht, sagte Leiding nicht. Nun, da der Fall nicht öffentlich verhandelt werde, sei die Staatsanwaltschaft an das Steuergeheimnis gebunden." [http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/georg-fahrenschon-entgeht-mit-strafbefehl-steuer-prozess-a-1204516.html] Das übliche. |
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