|
||
Thema: Kein Unfallschutz auf "stillem Örtchen" | Antwort auf: Fakten, Fakten, Fakten und niemals an die Leser denken! von Don Cosmo | |
"Aufhalten lohnt nicht: Unter Druck kann auf der Toilette ein Unfall passieren und dafür ist man dann selbst verantwortlich. Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass bei Verletzungen auf der Toilette der Arbeitsstelle die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift. Geklagt hatte ein Mechaniker. Er war im Januar 2017 im Toilettenraum seiner Arbeitsstelle auf seifigem Boden ausgerutscht und mit dem Kopf gegen das Waschbecken gefallen. Dabei erlitt er eine Gehirnerschütterung und lag vier Tage im Krankenhaus. Eine Anerkennung als Arbeitsunfall lehnte die Berufsgenossenschaft Holz und Metall ab. Der Besuch der Toilette sei privater Natur. Das Sozialgericht bestätigte diese Auffassung. (...) Das Gericht führte in seiner Begründung jedoch aus, dass auch in öffentlichen und privaten Toilettenräumen die Fliesen nass und seifig sein könnten und daher keine besondere betriebliche Gefahr vorliege." [http://www.tagesschau.de/inland/toilette-unfallversicherung-101.html] Scheiße! |
||
< Auf diese Nachricht antworten > | ||