Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 09.04.2018 05:56 Uhr
Thema: Kein Unfallschutz auf "stillem Örtchen" Antwort auf: Fakten, Fakten, Fakten und niemals an die Leser denken! von Don Cosmo

"Aufhalten lohnt nicht: Unter Druck kann auf der Toilette ein Unfall passieren und
dafür ist man dann selbst verantwortlich. Das Sozialgericht Heilbronn hat
entschieden, dass bei Verletzungen auf der Toilette der Arbeitsstelle die
gesetzliche Unfallversicherung nicht greift. Geklagt hatte ein Mechaniker. Er war
im Januar 2017 im Toilettenraum seiner Arbeitsstelle auf seifigem Boden
ausgerutscht und mit dem Kopf gegen das Waschbecken gefallen. Dabei erlitt er eine
Gehirnerschütterung und lag vier Tage im Krankenhaus. Eine Anerkennung als
Arbeitsunfall lehnte die Berufsgenossenschaft Holz und Metall ab. Der Besuch der
Toilette sei privater Natur. Das Sozialgericht bestätigte diese Auffassung. (...)

Das Gericht führte in seiner Begründung jedoch aus, dass auch in öffentlichen und
privaten Toilettenräumen die Fliesen nass und seifig sein könnten und daher keine
besondere betriebliche Gefahr vorliege."

[http://www.tagesschau.de/inland/toilette-unfallversicherung-101.html]

Scheiße!
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