membran  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 15.03.2018 12:54 Uhr
Thema: Man wird ja wohl noch fragen dürfen Antwort auf: Fakten, Fakten, Fakten und niemals an die Leser denken! von Don Cosmo
[https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-1bvr442-15-guenther-jauch-boulevard-schlagzeile-frage-gegendarstellung/]

Publiziert ein Nachrichtenmedium falsche Tatsachen, kann es zum Abdruck einer Gegendarstellung verpflichtet werden. Deutet es sie aber nur in einer Frage an, bewegt es sich meist im legalen Bereich, meint das BVerfG.

"Günther Jauch - Sterbedrama um seinen besten Freund - Hätte er ihn damals retten können?" titelte das Boulevardblatt Woche der Frau im Jahr 2012 neben einem Foto des bekannten RTL-Fernsehmoderators. Weil dies auf falsche Tatsachen hindeute, setzte sich der klagefreudige Jauch juristisch zur Wehr und erzwang eine Gegendarstellung in dem Blatt. Dies war rechtswidrig, entschied nun das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Fragen, die offen für verschiedene Antworten seien, könnten keinen Gegendarstellungsanspruch auslösen (Urt. v. 07.02.2018, Az. 1 BvR 442/15).


Fragezeichen nun wichtigstes Satzzeichen der Krawallpresse?

***Diese Nachricht wurde von membran am 15.03.2018 12:57 bearbeitet.***
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