dixip  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 24.02.2018 15:15 Uhr
Thema: Re:Notorische Misachtung des Rechtsfahrgebots Antwort auf: Re:Notorische Misachtung des Rechtsfahrgebots von Don Cosmo
>Solange es kein Kolonnenverkehr oder zähflüssig ist, so dass Du bremsen müsstest um NICHT zu überholen, gibt rechts-überholen einen Punkt.

Weil es in der klassischen Form, wie wir uns das als gesittete Fahrer dann bildlich vorstellen, auch gefährlich ist, wenn irgendein BMW wild lichthupend plötzlich rüberschert und beschleunigend an einer ganzen Kolonne vorbeirast...

Es gibt aber auch Millionen Szenen auf der Autobahn, wo es wirklich aus reinem Genervtsein vom Mittelspurschleicher einfach so passiert. Da halte ich einen Punkt, ja sogar ein Gespräch mit der Polizei für völlig überzogen.


> Die Polizei wird vielleicht dennoch mit Augenmaß entscheiden, aber in der Situation müssen sie einen von beiden rauswinken: Dich oder den Schleicher. Am besten beide.

Ich schau ja gerne Autobahnpolizeidokumentationen, wenn ich drüber stolper. Und da gab es dann diverse reingeschnittene Situationen, wo sich ne Schlange hinter einem Linksschleicher bildete, Polizei dann rechts davon. Und da sind immer mal welche irgendwann ausgeschert und haben den rechts überholt. Das ist ja dann schon klassischer, von links zu wechseln und rechts vorbeizufahren, als vorher schon rechts zu fahren und dann ZWEI Spuren wechseln zu müssen, um das gefahrlose rechts dran vorbeifahren zu verhindern. Und da wurde idR der Schleicher danach rausgeholt, weil es ja schon Verstoß gegen Rechtsfahrgebot MIT Behinderung ist.

Ich schau selbst immer auf die Verkehrsmenge. Aber wenn ich Rechts mit meinen 110-120 fahre und auf einen in der Mitte auflaufe, überlege ich mir auch dreimal, ob ich mit meinem lausigen Tempo echt nach links rübersoll oder nicht einfach stumpf weiter fahre und halt rechts vorbeirolle (hilft sicher, wenn ein Standstreifen rechts frei ist).
< Auf diese Nachricht antworten >