dixip  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 24.02.2018 09:47 Uhr
Thema: Re:Notorische Misachtung des Rechtsfahrgebots Antwort auf: Notorische Misachtung des Rechtsfahrgebots von Mschl
>Rechts überholen darf man nicht. Also muss man, um an ihnen vorbei zu kommen, über zwei Spuren nach links wechseln. Das verursacht immer wieder Chaos.

Das Gesetz ist an vielen Punkten in Deutschland sicherlich nicht mehr zeitgemäß. Wenn es 3 oder mehr Spuren in einer Richtung sind und es ein recht niedriges Tempolimit gibt (120 oder weniger), dann gestaltet sich der Verkehrsfluss fast immer so, dass man  rechts überholen könnte, weil mittig oder so jemand rumschleicht.


>Oder man überholt rechts und hofft, dass nicht gerade eine Zivilstreife unterwegs ist, was leider sehr häufig der Fall ist.

ich glaube nicht, dass man zwingend rausgezogen wird, wenn man rechts überholt. Wenn Du also rechts bist, relativ konstant und nicht zu schnell i.V. zum Mittelspurschleicher unterwegs bist. Dann rechts "auflaufen", bremsen, warten, viel Verkehr in der Mitte und links und dann doch rechts dran vorbeifährst, würde ich drauf wetten, dass Dich die Polizei nicht rauszieht.

Andere Situation natürlich, wenn man links auf jemanden aufläuft und quasi ungebremst mit >20km/h Überschuss sofort rechts rüberzieht und vorbeiballert.

Das aber nur als Laienmeinung, der Rechtsweg ist ausgeschlossen und ich hafte nicht für Eure Kinder!
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