Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 28.12.2017 05:40 Uhr
Thema: Chaos um beA - Die Postfach-Pleite Antwort auf: Fakten, Fakten, Fakten und niemals an die Leser denken! von Don Cosmo

"Digital. Einfach. Sicher." Mit diesem Slogan preist die Bundesrechts-
anwaltskammer (Brak) die Vorteile des "besonderen elektronischen
Anwaltspostfachs" (beA) an. Seit gut einem Jahr nutzen viele Anwälte
das System bereits, um digitale Nachrichten zu empfangen. Es dient
zur Kommunikation zum Beispiel mit anderen Anwälte, Gerichten oder
Behörden. Wer per beA mit einem Anwalt kommuniziert, darf sich
rechtlich gesehen darauf verlassen, dass der Adressat die Nachricht
zur Kenntnis nimmt.

Zum 1. Januar 2018 sollte es für alle Anwälte in Deutschland nun
zur Pflicht werden, per beA erreichbar zu sein, man spricht von der
Pflicht zur "passiven Nutzung". Doch im Moment sieht es nicht so aus,
als ob diese Zeitvorgabe einzuhalten ist. Voraussichtlich ist zum
Jahreswechsel sogar überhaupt kein Anwalt mehr per beA zu erreichen.
Denn seit kurz vor Weihnachten ist das ganze System vom Netz - und
so wie es aussieht, wird es das wegen eines Softwareproblems auch
noch länger bleiben."

[http://www.spiegel.de/netzwelt/web/34c3-bea-bleibt-offline-die-postfach-pleite-a-1185198.html]

Das wird so enden, wie die Online-Anbindung der
Elektronischen Gesundheitskarte. "Die was?" Genau das.
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