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Thema: Luxusanbieter dürfen Vertrieb über Amazon und Co. beschr | Antwort auf: ++ PP-News ++ Fake-News ++ Knallpresse ++ Druckfrisch ++ von Don Cosmo | |
änken. "Hersteller von Luxuswaren dürfen den Vertrieb über Online-Plattformen wie Amazon oder Ebay einschränken. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg. Experten erwarten nun spürbare Folgen für den Onlinehandel. Das Bundeskartellamt betonte allerdings, das Urteil beziehe sich nur auf Luxusgüter und nicht auf normale Markenware. Im konkreten Fall ging es um die Firma Coty, die exklusive Parfüms und Kosmetika nur über autorisierte Händler vertreibt und diesen strenge Vorgaben macht. Unter anderem ist es den Partnern vertraglich verboten, die Kosmetika im Internet über sogenannte Drittplattformen zu vertreiben. Als ein Händler sie dennoch auf der deutschen Amazon-Seite anbot, beantragte Coty vor dem Oberlandesgericht Frankfurt eine Untersagung. Das deutsche Gericht sah in den Coty-Vertragsklauseln einen möglichen Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht und bat den EuGH um eine Klarstellung. Die Luxemburger Richter halten die Vorgaben aber für zulässig. Die Qualität von Luxuswaren beruhe auch "auf ihrem Prestige-Charakter, der ihnen eine luxuriöse Ausstrahlung verleiht". Für solche Waren seien "selektive Vertriebssysteme" nach Kartellrecht erlaubt, wenn diese bestimmte Bedingungen erfüllten und der "Sicherstellung des Luxusimages" dienten. Damit sei auch das Verbot eines Vertriebs über Drittplattformen kartellrechtlich möglich, sofern es dazu beitrage, das Luxusimage wahren, einheitlich angewandt werde und verhältnismäßig sei. Im vorliegenden Fall nimmt der EuGH das an, überlässt die Überprüfung aber den Frankfurter Richtern (Aktenzeichen: C-230/16). Die in dem Fall von Coty beklagte Firma Parfümerie Akzente interpretierte den Spruch des EuGH dennoch als "deutlichen Erfolg für uns und den Online-Handel". Pauschalen Plattformverboten sei ein Riegel vorgeschoben worden, erklärte die Firma." [https://www.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-Luxusanbieter-duerfen-Vertrieb-ueber-Amazon-und-Co-beschraenken-3911434.html] Jetzt erklären sich alle Marken wahrscheinlich zu Luxusmarken. Wenn die Richter da mal nicht ein schönes Duftpaket bekommen haben. |
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