Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 07.12.2017 05:47 Uhr
Thema: Luxusanbieter dürfen Vertrieb über Amazon und Co. beschr Antwort auf: ++ PP-News ++ Fake-News ++ Knallpresse ++ Druckfrisch ++ von Don Cosmo

änken.

"Hersteller von Luxuswaren dürfen den Vertrieb über Online-Plattformen
wie Amazon oder Ebay einschränken. Dies entschied der Europäische
Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg. Experten erwarten nun
spürbare Folgen für den Onlinehandel. Das Bundeskartellamt betonte
allerdings, das Urteil beziehe sich nur auf Luxusgüter und nicht auf
normale Markenware.

Im konkreten Fall ging es um die Firma Coty, die exklusive Parfüms
und Kosmetika nur über autorisierte Händler vertreibt und diesen
strenge Vorgaben macht. Unter anderem ist es den Partnern vertraglich
verboten, die Kosmetika im Internet über sogenannte Drittplattformen
zu vertreiben.

Als ein Händler sie dennoch auf der deutschen Amazon-Seite anbot,
beantragte Coty vor dem Oberlandesgericht Frankfurt eine Untersagung.
Das deutsche Gericht sah in den Coty-Vertragsklauseln einen möglichen
Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht und bat den EuGH um eine Klarstellung.
Die Luxemburger Richter halten die Vorgaben aber für zulässig. Die
Qualität von Luxuswaren beruhe auch "auf ihrem Prestige-Charakter, der
ihnen eine luxuriöse Ausstrahlung verleiht". Für solche Waren seien
"selektive Vertriebssysteme" nach Kartellrecht erlaubt, wenn diese
bestimmte Bedingungen erfüllten und der "Sicherstellung des Luxusimages"
dienten.

Damit sei auch das Verbot eines Vertriebs über Drittplattformen
kartellrechtlich möglich, sofern es dazu beitrage, das Luxusimage
wahren, einheitlich angewandt werde und verhältnismäßig sei. Im
vorliegenden Fall nimmt der EuGH das an, überlässt die Überprüfung
aber den Frankfurter Richtern (Aktenzeichen: C-230/16). Die in dem
Fall von Coty beklagte Firma Parfümerie Akzente interpretierte den
Spruch des EuGH dennoch als "deutlichen Erfolg für uns und den
Online-Handel". Pauschalen Plattformverboten sei ein Riegel
vorgeschoben worden, erklärte die Firma."

[https://www.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-Luxusanbieter-duerfen-Vertrieb-ueber-Amazon-und-Co-beschraenken-3911434.html]

Jetzt erklären sich alle Marken wahrscheinlich zu Luxusmarken.
Wenn die Richter da mal nicht ein schönes Duftpaket bekommen haben.
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