membran  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 29.11.2017 11:20 Uhr
Thema: Re:Telefonnummer-Nerv, ey Antwort auf: Re:Telefonnummer-Nerv, ey von becks
>Dein alter Anbieter muss deine Nummer bis 30 Tage nach Ablauf deines Vertrags für dich "reservieren" - darf Sie also nicht neu vergeben. Das du deine alte Rufnummer behalten willst, musst du dem neuen Anbieter mitteilen - am besten bei Vertragsabschluss. Ich bin immer so ca. 14 Tage vorher mit der Kündigungsbestätigung zum neuen Anbieter und habe einen Vertrag abgeschlossen, der am Folgetag des gekündigten Vertrags beginnt.
>Wichtig ist nur, dass alle deine Daten beim alten und neuen Anbieter komplett übereinstimmen, d.h. Name, Geburtsdatum und Anschrift.


Danke für den kurzen Abriss. Das mit der Anschrift ist ein guter Tipp, Adressänderungen in Benutzerprofilen sind natürlich auch so Dinge, die ich gerne schleifen lasse, wenn es nicht unbedingt notwendig ist. Sehe aber gerade, dass ich das für den Telefonvertrag schon aktualisiert habe.
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