becks  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 29.11.2017 11:13 Uhr
Thema: Re:Telefonnummer-Nerv, ey Antwort auf: Re:Telefonnummer-Nerv, ey von membran
>Ja, ich habe auch beschlossen, das in Angriff zu nehmen. Die genaue Vorgehensweise muss ich aber nochmal nachlesen. Bei Congstar z.B. schreiben sie, dass es maximal 120 Tage vor dem Ende des aktuellen Vertrags bei der Konkurrenz angestartet werden kann, was jetzt bald soweit sein dürfte (Vertrag endet Mitte März, iirc, d.h. ich müsste langsam die Kündigung rausschicken). Was mir gerade nicht klar ist,ist ob ich bei der Kündigung dem alten Anbieter schon mitteilen muss, dass ich die Nummer behalten will und ob es möglich ist, den Vertrag mit Congstar schon jetzt abzuschließen, aber erst beginnend im März, sozusagen.

Dein alter Anbieter muss deine Nummer bis 30 Tage nach Ablauf deines Vertrags für dich "reservieren" - darf Sie also nicht neu vergeben. Das du deine alte Rufnummer behalten willst, musst du dem neuen Anbieter mitteilen - am besten bei Vertragsabschluss. Ich bin immer so ca. 14 Tage vorher mit der Kündigungsbestätigung zum neuen Anbieter und habe einen Vertrag abgeschlossen, der am Folgetag des gekündigten Vertrags beginnt.
Wichtig ist nur, dass alle deine Daten beim alten und neuen Anbieter komplett übereinstimmen, d.h. Name, Geburtsdatum und Anschrift.
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