Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 10.11.2017 05:45 Uhr
Thema: Kein schnelles Nein bedeutet Ja Antwort auf: ++ PP-News ++ Fake-News ++ Knallpresse ++ Druckfrisch ++ von Don Cosmo

Nein, keine neue Hollywood-Regel, sondern Thema Krankenkasse:

"Das Bundessozialgericht hat die Rechte von Patienten gegenüber gesetzlichen
Krankenkassen gestärkt. Die Kassen müssen demnach zügig über die Kosten
übernahme für eine Behandlung entscheiden. Sonst gilt der Antrag als genehmigt
- eine Rücknahme ist nicht möglich.

Entscheidet eine gesetzliche Krankenkasse nicht innerhalb der gesetzlichen
Frist über den Antrag eines Versicherten, gilt die geforderte Leistung als
genehmigt. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel nun klargestellt.
Die Kasse könne diese "fiktive Genehmigung" nicht einfach für nichtig
erklären, urteilten die Richter.

Laut Gesetz muss eine Krankenkasse innerhalb von drei Wochen über einen
Antrag auf Kostenübernahme für eine medizinische Behandlung entscheiden.
Ist ein Gutachten erforderlich, beträgt die Frist fünf Wochen. Versäumt
die Kasse diese Fristen, gilt der Antrag als genehmigt."
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