Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 02.11.2017 05:39 Uhr
Thema: Ferrero geht in Berufung Antwort auf: ++ PP-News ++ Fake-News ++ Knallpresse ++ Druckfrisch ++ von Don Cosmo

"Der Süßwarenhersteller Ferrero muss bei seinem Konfekt "Raffaello"
die Mengenangaben auf der Verpackung präzisieren. Das Unternehmen
müsse die Stückzahl pro Packung nennen, urteilte das Frankfurter
Landgericht. Die Angabe in Gramm helfe Konsumenten nicht, heißt
es in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil.

"Verbraucher müssen die Anzahl entweder sehen können, oder sie
muss auf der Verpackung stehen. Nur so können sie unserer Ansicht
nach die Menge richtig einschätzen", sagte Wiebke Franz von der
Verbraucherzentrale Hessen in Frankfurt. Die Verbraucherschützer
hatten Ferrero nach der Beschwerde eines hessischen Verbrauchers
abgemahnt.

Ferrero verkauft seine "Raffaelo" in drei unterschiedlichen
Packungsgrößen von 40-, 150- und 230-Gramm-Packungen. In der
40-Gramm-Packung befinden sich vier Pralinen, in der 150-Gramm-
Schachtel sind es 15 und in der großen Box 23 Stück.

[http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/ferrero-streit-um-raffaelo-geht-in-die-berufung-a-1175968.html]

Was? 40 Gramm 4 Stück. 150 Gramm 15 Stück? Dann sind die doch
auch Unterschiedlich groß. Dann macht doch eigentlich die
Stückzahl zum Vergleich gar keinen Sinn.
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