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Thema: Ferrero geht in Berufung | Antwort auf: ++ PP-News ++ Fake-News ++ Knallpresse ++ Druckfrisch ++ von Don Cosmo | |
"Der Süßwarenhersteller Ferrero muss bei seinem Konfekt "Raffaello" die Mengenangaben auf der Verpackung präzisieren. Das Unternehmen müsse die Stückzahl pro Packung nennen, urteilte das Frankfurter Landgericht. Die Angabe in Gramm helfe Konsumenten nicht, heißt es in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil. "Verbraucher müssen die Anzahl entweder sehen können, oder sie muss auf der Verpackung stehen. Nur so können sie unserer Ansicht nach die Menge richtig einschätzen", sagte Wiebke Franz von der Verbraucherzentrale Hessen in Frankfurt. Die Verbraucherschützer hatten Ferrero nach der Beschwerde eines hessischen Verbrauchers abgemahnt. Ferrero verkauft seine "Raffaelo" in drei unterschiedlichen Packungsgrößen von 40-, 150- und 230-Gramm-Packungen. In der 40-Gramm-Packung befinden sich vier Pralinen, in der 150-Gramm- Schachtel sind es 15 und in der großen Box 23 Stück. [http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/ferrero-streit-um-raffaelo-geht-in-die-berufung-a-1175968.html] Was? 40 Gramm 4 Stück. 150 Gramm 15 Stück? Dann sind die doch auch Unterschiedlich groß. Dann macht doch eigentlich die Stückzahl zum Vergleich gar keinen Sinn. |
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