Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 14.09.2017 05:47 Uhr
Thema: Strandgebühr ist rechtswidrig Antwort auf: ++ PP-News ++ Fake-News ++ Knallpresse ++ Druckfrisch ++ von Don Cosmo

"Eintrittsgebühren für zwei Strände der niedersächsischen Nordseeküste
sind rechtswidrig: Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
entschieden. Damit müssen nun auch andere Gemeinden an den deutschen
Küsten prüfen, ob die von ihnen erhobenen Strandgebühren möglicherweise
gegen das Recht verstoßen.

Hintergrund des Verfahrens ist ein seit Längerem anhaltender Streit
zwischen zwei Bewohnern der niedersächsischen Nordseeküste und der
Gemeinde Wangerland. Deren kommunale Touristik GmbH verlangt von
Tagesgästen ein Eintrittsgeld von regulär drei Euro für das Betreten
zweier von ihr gepflegter Strände auf einer Länge von rund neun
Kilometern. Der Eintritt muss von April bis Oktober gezahlt werden,
ausgenommen sind Gemeindeeinwohner und Kurkarteninhaber.

Die Kläger sind den Gerichtsunterlagen zufolge Einwohner zweier
Nachbargemeinden. Sie dürfen nun nach dem Urteil weite Teile des
Strands ganzjährig kostenfrei besuchen."

Hihi! Aber...

"Die Tatsache, dass die Gemeinde den Strand sauber halte und immer
wieder Sand aufschütte, reiche als Begründung nicht aus, um an fast
dem gesamten Küstenabschnitt eine Eintrittsgebühr zu erheben - so
das Argument der Richter in Leipzig. Das sei nur an solchen Abschnitten
rechtens, an denen die Gemeinde etwa mit Kiosken, Umkleidekabinen
und Toiletten für eine höhere Badequalität sorge. Dort müssen die
Kläger auch weiter Eintritt zahlen."

Dann wird's wohl in Wangerland auch bald Umkleiden und Klos geben
und schon rollt der Rubel weiter. Der PP-Strand bleibt weiter
kostenfrei. Trotz Umkleiden und Klos.
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