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Thema: Strandgebühr ist rechtswidrig | Antwort auf: ++ PP-News ++ Fake-News ++ Knallpresse ++ Druckfrisch ++ von Don Cosmo | |
"Eintrittsgebühren für zwei Strände der niedersächsischen Nordseeküste sind rechtswidrig: Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Damit müssen nun auch andere Gemeinden an den deutschen Küsten prüfen, ob die von ihnen erhobenen Strandgebühren möglicherweise gegen das Recht verstoßen. Hintergrund des Verfahrens ist ein seit Längerem anhaltender Streit zwischen zwei Bewohnern der niedersächsischen Nordseeküste und der Gemeinde Wangerland. Deren kommunale Touristik GmbH verlangt von Tagesgästen ein Eintrittsgeld von regulär drei Euro für das Betreten zweier von ihr gepflegter Strände auf einer Länge von rund neun Kilometern. Der Eintritt muss von April bis Oktober gezahlt werden, ausgenommen sind Gemeindeeinwohner und Kurkarteninhaber. Die Kläger sind den Gerichtsunterlagen zufolge Einwohner zweier Nachbargemeinden. Sie dürfen nun nach dem Urteil weite Teile des Strands ganzjährig kostenfrei besuchen." Hihi! Aber... "Die Tatsache, dass die Gemeinde den Strand sauber halte und immer wieder Sand aufschütte, reiche als Begründung nicht aus, um an fast dem gesamten Küstenabschnitt eine Eintrittsgebühr zu erheben - so das Argument der Richter in Leipzig. Das sei nur an solchen Abschnitten rechtens, an denen die Gemeinde etwa mit Kiosken, Umkleidekabinen und Toiletten für eine höhere Badequalität sorge. Dort müssen die Kläger auch weiter Eintritt zahlen." Dann wird's wohl in Wangerland auch bald Umkleiden und Klos geben und schon rollt der Rubel weiter. Der PP-Strand bleibt weiter kostenfrei. Trotz Umkleiden und Klos. |
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