ACG  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 04.08.2017 08:19 Uhr
Thema: Re:Suche nach Katze auf Arbeitsweg ist nicht versichert Antwort auf: Suche nach Katze auf Arbeitsweg ist nicht versichert von Sascha
>
>"Wer sein verlorenes Haustier sucht und dabei von seinem üblichen Arbeitsweg
>abweicht, unterliegt nicht mehr dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.
>Er kann eine Verletzung also nicht mehr als Wegeunfall geltend machen. Das
>hat jetzt das Sozialgericht Landshut entschieden - und damit der Klage eines
>Katzenbesitzers eine Absage erteilt (Aktenzeichen S 13 U 243/16), meldet das
>Rechtsportal juris.
>
>Der Mann war von einer Spätschicht nach Hause gekommen und auf einem gepflasterten
>Gehweg in Richtung Haustür gegangen. Da fiel ihm ein, dass er nach seiner Katze
>Ausschau halten könnte. Der Mann betrat dazu den Rasen direkt neben dem Gehweg.
>Und genau dieser Schritt war zu viel.
>
>Denn der Arbeitnehmer rutschte etwa einen Meter neben dem Gehweg auf dem nassen
>Rasen aus, zog sich dabei eine Schulterverletzung zu und konnte nun den
>Versicherungsschutz nicht geltend machen. Denn die Landshuter Richter urteilten:
>Jede "privat motivierte Verrichtung" kann den Versicherungsschutz sofort beenden.
>
>Wegeunfälle sind Arbeitsunfällen gleichgestellt - das heißt, eine Behandlung
>wird von der Berufsgenossenschaft bezahlt und unter Umständen gibt es eine
>Verletztenrente, ein umfassendes Rehabilitationsmanagement oder in den traurigsten
>Fällen eine Hinterbliebenenrente.
>
>Aber selbst kleine Umwege haben Folgen für den Versicherungsschutz. Schon der erste
>Schritt zur Katzensuche sei somit unversichert gewesen, so die Richter im aktuellen Fall. "
>
>oO


Das ist jetzt aber nicht wirklich überraschend. Man darf afaik einkaufen, aber dann ist man in der Zeit auch nicht versichert

***Diese Nachricht wurde von ACG am 04.08.2017 08:23 bearbeitet.***
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