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Thema: Re:Suche nach Katze auf Arbeitsweg ist nicht versichert | Antwort auf: Suche nach Katze auf Arbeitsweg ist nicht versichert von Sascha | |
> >"Wer sein verlorenes Haustier sucht und dabei von seinem üblichen Arbeitsweg >abweicht, unterliegt nicht mehr dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. >Er kann eine Verletzung also nicht mehr als Wegeunfall geltend machen. Das >hat jetzt das Sozialgericht Landshut entschieden - und damit der Klage eines >Katzenbesitzers eine Absage erteilt (Aktenzeichen S 13 U 243/16), meldet das >Rechtsportal juris. > >Der Mann war von einer Spätschicht nach Hause gekommen und auf einem gepflasterten >Gehweg in Richtung Haustür gegangen. Da fiel ihm ein, dass er nach seiner Katze >Ausschau halten könnte. Der Mann betrat dazu den Rasen direkt neben dem Gehweg. >Und genau dieser Schritt war zu viel. > >Denn der Arbeitnehmer rutschte etwa einen Meter neben dem Gehweg auf dem nassen >Rasen aus, zog sich dabei eine Schulterverletzung zu und konnte nun den >Versicherungsschutz nicht geltend machen. Denn die Landshuter Richter urteilten: >Jede "privat motivierte Verrichtung" kann den Versicherungsschutz sofort beenden. > >Wegeunfälle sind Arbeitsunfällen gleichgestellt - das heißt, eine Behandlung >wird von der Berufsgenossenschaft bezahlt und unter Umständen gibt es eine >Verletztenrente, ein umfassendes Rehabilitationsmanagement oder in den traurigsten >Fällen eine Hinterbliebenenrente. > >Aber selbst kleine Umwege haben Folgen für den Versicherungsschutz. Schon der erste >Schritt zur Katzensuche sei somit unversichert gewesen, so die Richter im aktuellen Fall. " > >oO Das ist jetzt aber nicht wirklich überraschend. Man darf afaik einkaufen, aber dann ist man in der Zeit auch nicht versichert ***Diese Nachricht wurde von ACG am 04.08.2017 08:23 bearbeitet.*** |
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