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Thema: Suche nach Katze auf Arbeitsweg ist nicht versichert | Antwort auf: ++ PP-News ++ Fake-News ++ Knallpresse ++ Druckfrisch ++ von Don Cosmo | |
"Wer sein verlorenes Haustier sucht und dabei von seinem üblichen Arbeitsweg abweicht, unterliegt nicht mehr dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Er kann eine Verletzung also nicht mehr als Wegeunfall geltend machen. Das hat jetzt das Sozialgericht Landshut entschieden - und damit der Klage eines Katzenbesitzers eine Absage erteilt (Aktenzeichen S 13 U 243/16), meldet das Rechtsportal juris. Der Mann war von einer Spätschicht nach Hause gekommen und auf einem gepflasterten Gehweg in Richtung Haustür gegangen. Da fiel ihm ein, dass er nach seiner Katze Ausschau halten könnte. Der Mann betrat dazu den Rasen direkt neben dem Gehweg. Und genau dieser Schritt war zu viel. Denn der Arbeitnehmer rutschte etwa einen Meter neben dem Gehweg auf dem nassen Rasen aus, zog sich dabei eine Schulterverletzung zu und konnte nun den Versicherungsschutz nicht geltend machen. Denn die Landshuter Richter urteilten: Jede "privat motivierte Verrichtung" kann den Versicherungsschutz sofort beenden. Wegeunfälle sind Arbeitsunfällen gleichgestellt - das heißt, eine Behandlung wird von der Berufsgenossenschaft bezahlt und unter Umständen gibt es eine Verletztenrente, ein umfassendes Rehabilitationsmanagement oder in den traurigsten Fällen eine Hinterbliebenenrente. Aber selbst kleine Umwege haben Folgen für den Versicherungsschutz. Schon der erste Schritt zur Katzensuche sei somit unversichert gewesen, so die Richter im aktuellen Fall. " oO |
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