Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 04.08.2017 05:30 Uhr
Thema: Suche nach Katze auf Arbeitsweg ist nicht versichert Antwort auf: ++ PP-News ++ Fake-News ++ Knallpresse ++ Druckfrisch ++ von Don Cosmo

"Wer sein verlorenes Haustier sucht und dabei von seinem üblichen Arbeitsweg
abweicht, unterliegt nicht mehr dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.
Er kann eine Verletzung also nicht mehr als Wegeunfall geltend machen. Das
hat jetzt das Sozialgericht Landshut entschieden - und damit der Klage eines
Katzenbesitzers eine Absage erteilt (Aktenzeichen S 13 U 243/16), meldet das
Rechtsportal juris.

Der Mann war von einer Spätschicht nach Hause gekommen und auf einem gepflasterten
Gehweg in Richtung Haustür gegangen. Da fiel ihm ein, dass er nach seiner Katze
Ausschau halten könnte. Der Mann betrat dazu den Rasen direkt neben dem Gehweg.
Und genau dieser Schritt war zu viel.

Denn der Arbeitnehmer rutschte etwa einen Meter neben dem Gehweg auf dem nassen
Rasen aus, zog sich dabei eine Schulterverletzung zu und konnte nun den
Versicherungsschutz nicht geltend machen. Denn die Landshuter Richter urteilten:
Jede "privat motivierte Verrichtung" kann den Versicherungsschutz sofort beenden.

Wegeunfälle sind Arbeitsunfällen gleichgestellt - das heißt, eine Behandlung
wird von der Berufsgenossenschaft bezahlt und unter Umständen gibt es eine
Verletztenrente, ein umfassendes Rehabilitationsmanagement oder in den traurigsten
Fällen eine Hinterbliebenenrente.

Aber selbst kleine Umwege haben Folgen für den Versicherungsschutz. Schon der erste
Schritt zur Katzensuche sei somit unversichert gewesen, so die Richter im aktuellen Fall. "

oO
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