dixip  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 29.06.2017 12:11 Uhr
Thema: Re:Rollerparken auf dem Gehweg Antwort auf: Rollerparken auf dem Gehweg von Don Cosmo
>Ist das eigentlich irgendwo geregelt, wo und wie ein Roller auf dem Gehweg stehen darf? Wahrscheinlich wieder so wischi-waschi "kein Hindernis darstellend".
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>Hintergrund: Auf dem Weg zur Ubahn haben sie in einer Straße auf der einen Seite das Parken nicht mehr parallel, sondern quer zur Fahrbahn gemacht. Hat zwei Vorteile: Mehr Parkplätze und die Autos müssen in der ohnehin 30er-Zone langsamer fahren, weil weniger Platz. Aber: Die Autos stehen teilweise, weil sie ja immer größer und länger werden, mit den Reifen an der Bordsteinkante und ragen ergo mal mehr, mal weniger weit auf den Fußweg. Und genau da steht dann auch noch der Roller, so daß eigentlich nur noch eine Person an der Stelle gehen kann.


Vom Gehweg müssen so und so viel Zentimer frei bleiben, immer. Und imo gelten Roller doch als Straßenfahrzeuge. Entsprechend dürfen sie genauso wenig auf dem Gehweg parken wie Autos, außer wenn es explizit ausgeschildert ist.
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