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Thema: Bundesregierung beschließt Digitalradio-Pflicht | Antwort auf: ++ PP-News ++ Fake-News ++ Knallpresse ++ Druckfrisch ++ von Don Cosmo | |
"Das Bundeskabinett hat am 03.05.2017 den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes verabschiedet. Mit der Gesetzesänderung soll dafür gesorgt werden, dass künftig viele Radioempfangsgeräte nur noch verkauft werden dürfen, wenn diese auch zum Empfang digitaler Programme geeignet sind. Durch das Gesetz soll die Entwicklung des digitalen Radios gefördert werden ohne dass der bisherige UKW-Empfang eingeschränkt wird. Der Gesetzentwurf (PDF) erweitert dazu § 48 des Telekommunika tionsgesetzes um folgende Ergänzung: "(4) Jedes neu zum Verkauf, zur Miete oder anderweitig angebotene, überwiegend für den Empfang von Ton-Rundfunk bestimmte Empfangsgerät, das den Programmnamen anzeigen kann, muss mit mindestens einer den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Schnittstelle ausgestattet sein, die es dem Nutzer ermoglicht, digital codierte Inhalte zu empfangen und wiederzugeben. Davon ausgenommen sind Bausätze für Funkanlagen." (...) Vorhandene Geräte ohne Empfangsmöglichkeit für digitales Radio können auch weiterhin verwendet und gebraucht weiterverkauft werden." Gerade der letzte Absatz ist doch nett. Toll. Danke sehr liebe Politiker. |
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