Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 03.04.2017 05:47 Uhr
Thema: Wahl-Selfies sind jetzt verboten Antwort auf: Halt die Presse! von Icheherntion

"In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden", heißt es
in der neuen Bundeswahlordnung, die am Freitag in Kraft getreten ist.
Etwas weiter unten heißt es dann, der Wahlvorstand habe "einen Wähler
zurückzuweisen", der "für den Wahlvorstand erkennbar in der Wahlkabine
fotografiert oder gefilmt" habe. Heißt: "Wer erwischt wird, darf seinen
Wahlzettel nicht abgeben", erklärt ein Sprecher des Innenministeriums.

Es geht ums Wahlgeheimnis, Wählen ist Privatsache. Niemand darf gezwungen
werden zu verraten, wo er sein Kreuzchen gemacht hat. Wer unter Druck
gesetzt wird, kann ja immer noch lügen - mit einem Foto des Wahlzettels
wird das schon schwieriger. Das Bilderverbot dient also dem Schutz der
Privatsphäre des Wählers.

Wähler sollen außerdem nicht beeinflusst werden dadurch, dass sie
erfahren, wie andere abgestimmt haben - deswegen gibt es auch Prognosen
und Hochrechnungen zum Wahlausgang immer erst um 18 Uhr, wenn die
Wahllokale zumachen. Ein bisschen einschränken kann das Bilderverbot die
Stimmungsmache am Wahltag wohl."

[https://www.heise.de/newsticker/meldung/Wahl-Selfies-sind-jetzt-verboten-Das-Kreuzchen-ist-Privatsache-3673014.html]

Würde es gerne sehen, wie so ein Teilzeit-Wahlleiter
versucht jemanden an seinem Wahlrecht zu hindern.
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