Bozbar!  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 22.03.2017 10:10 Uhr
Thema: Re:Parkverbot 5 Meter von Kreuzung entfernt... Antwort auf: Parkverbot 5 Meter von Kreuzung entfernt... von Don Cosmo
>Hmmmm, ich hatte immer gedacht, da wird 5 Meter von den jeweiligen Straßenkanten gemessen? Aber vom Schnittpunkt der Kreuzung aus ein 5-Meter-Radius...?
>
>[https://de.wikipedia.org/wiki/Parkverbot#Parkverbot_nach_.C2.A7_12_StVO]


"vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,"

Es wird doch vom Schnittpunkt der Straßenkanten und nicht der Kreuzung gemessen?!
< Auf diese Nachricht antworten >