Don Cosmo  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 20.03.2017 09:03 Uhr
Thema: Parkverbot 5 Meter von Kreuzung entfernt... Antwort auf: Mysterienaufklärungskommandozentrale: Ihre Fragen bitte! von Don Cosmo
Hmmmm, ich hatte immer gedacht, da wird 5 Meter von den jeweiligen Straßenkanten gemessen? Aber vom Schnittpunkt der Kreuzung aus ein 5-Meter-Radius...?

[https://de.wikipedia.org/wiki/Parkverbot#Parkverbot_nach_.C2.A7_12_StVO]

Wir haben bei uns eine Seitenstraße, bei der immer einer auf der Ecke steht und man kaum erkennt, ob einem wer entgegen kommt, wenn man an diesem Fahrzeug vorbei in diese Straße einbiegen will. Der steht da neben einer Stelle, wo ein Baum die eigentlichen Parkbuchten voneinander abgrenzt, aber dieser Baum ist eben direkt neben der Kreuzung. Da das alles parkscheinpflichtige Bereiche sind, latschen da oft genug Politessen rum, schreiben jedoch keinen auf. In der nächsten Querstraße ist neben den Bäumen Parkverbot, weil da der Bus lang schradelt.

Muss man da dem Ordnungsamt schreiben, wenn man an der Stelle ein Parkverbot gut fände?
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