Escobar  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 28.02.2017 13:04 Uhr
Thema: Re:Verwaltungsvorschriften zu §29 StVO Antwort auf: Re:Verwaltungsvorschriften zu §29 StVO von Knut
>Völlig unerheblich, ob es ein Rennen war oder nicht.
>Wer mit 170 km/h durch die Stadt rast und dabei mehrere rote Ampeln überfährt, egal ob Rennen oder nur so, nimmt dabei die Unfallwahrscheinlichkeit mit Todesfolgen wissentlich in Kauf.


Find ich auch. Völlig wumpe ob das ein Rennen oder testosterongesteuertes "zeigen" ist, es ist absurd gefährlich, allerdings

>Das reicht für mich für 5-10 Jahre und wenn er dabei einen tatsächlich tötet für 15 >Jahre.

kannst du nicht jeden raser für 5-10 Jahre einknasten, das wäre dann auch völlig unverhältnismäßig. Die Schweitzer kriegen das doch auch hin: drakonische Geldstrafen, das Fahrzeug wird eingezogen, Pappe weg, im Wiederholungsfall für sehr lange Zeit oder für immer, in etwas krasseren Fällen dann gerne auch mal ein Gefängnisaufenthalt, verkehrspsychologische Begutachtung uswusf.....

Die beiden Berliner Vollspacken häten in der Schweitz bei ihrer Vorgeschichte schon seit Jahren weder Führerschein noch Auto besessen.

Warum ist sowas hier nicht machbar?
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