Knut  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 28.02.2017 07:15 Uhr
Thema: Re:Verwaltungsvorschriften zu §29 StVO Antwort auf: Verwaltungsvorschriften zu §29 StVO von dixip
Völlig unerheblich, ob es ein Rennen war oder nicht.
Wer mit 170 km/h durch die Stadt rast und dabei mehrere rote Ampeln überfährt, egal ob Rennen oder nur so, nimmt dabei die Unfallwahrscheinlichkeit mit Todesfolgen wissentlich in Kauf. Das reicht für mich für 5-10 Jahre und wenn er dabei einen tatsächlich tötet für 15 Jahre.
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