Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 17.02.2017 06:08 Uhr
Thema: Geschäftsführung ohne Auftrag? Antwort auf: Wissen ist Macht! Wer nicht fragt, bleibt dum. von Don Cosmo

Bzgl. des Typens, der mit seinem Auto ein anderes Auto auf der Autobahn
gestoppt hat, als er bemerkte, dass der Fahrer einen Gesundheitlichen
Zwischenfall hat.

"Juristisch ist die Rettungsaktion ein klassischer Fall der 'Geschäftsführung
ohne Auftrag'. Dieses Rechtsinstitut kommt zur Anwendung, wenn jemand im
mutmaßlichen Interesse einer Person handelt, um Schaden von dieser Person
abzuwenden. In diesem Fall war es wohl eindeutig im Interesse des Erkrankten,
dass ihn der Tesla-Fahrer nicht in die Leitplanke krachen ließ.

Eines geht übrigens gar nicht: einem 'Opfer' zur Seite springen, das ausdrücklich
keine Hilfe will. Für diesen Fall gilt die Geschäftsführung ohne Auftrag nicht."

aus dem Law-Blog.
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