|
||
Thema: Geschäftsführung ohne Auftrag? | Antwort auf: Wissen ist Macht! Wer nicht fragt, bleibt dum. von Don Cosmo | |
Bzgl. des Typens, der mit seinem Auto ein anderes Auto auf der Autobahn gestoppt hat, als er bemerkte, dass der Fahrer einen Gesundheitlichen Zwischenfall hat. "Juristisch ist die Rettungsaktion ein klassischer Fall der 'Geschäftsführung ohne Auftrag'. Dieses Rechtsinstitut kommt zur Anwendung, wenn jemand im mutmaßlichen Interesse einer Person handelt, um Schaden von dieser Person abzuwenden. In diesem Fall war es wohl eindeutig im Interesse des Erkrankten, dass ihn der Tesla-Fahrer nicht in die Leitplanke krachen ließ. Eines geht übrigens gar nicht: einem 'Opfer' zur Seite springen, das ausdrücklich keine Hilfe will. Für diesen Fall gilt die Geschäftsführung ohne Auftrag nicht." aus dem Law-Blog. |
||
< Auf diese Nachricht antworten > | ||