D@niel  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 12.12.2016 22:17 Uhr
Thema: Re:Anwort vom LG Hamburg Antwort auf: Anwort vom LG Hamburg von membran
>[https://www.heise.de/newsticker/meldung/LG-Hamburg-will-Rechtmaessigkeit-seiner-Online-Inhalte-nicht-rechtsverbindlich-erklaeren-3568292.html]
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>"Nach tagelanger Prüfung teilte das Landgericht am Montagmorgen nun mit, dass von der Rechtmäßigkeit sämtlicher Inhalte auf den eigenen Seiten ausgegangen werde, zu einer rechtsverbindlichen Erklärung aber kein Anlass bestehe."



Immerhin nicht mit "Hochachtungsvoll" unterzeichnet.
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