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Thema: Keine Rückgabe von Sexspielzeug | Antwort auf: Halt die Presse! von Icheherntion | |
"Verkäufer können im Online-Handel das 14-tägige Rückgaberecht für Verbraucher ausschließen, wenn die Verpackung bei Sex-Spielzeugen unter Bruch eines "Hygiene-Siegels" bereits geöffnet wurde. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Es hat damit die Klage eines Online-Händlers abgewiesen, der seinem Konkurrenten diese Praxis und entsprechende Klauseln in seinen Geschäftsbedingungen untersagen lassen wollte. Die Fragestellung, ob ein Verbraucher beim Onlinekauf derartiger Gegenstände überhaupt erwartet, sie nach dem Öffnen einer versiegelten Verpackung zurückgeben zu dürfen, hat das Gericht allerdings offengelassen. (...) Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen wurde. [http://www.heise.de/newsticker/meldung/Online-Handel-Keine-Rueckgabe-von-Sexspielzeug-3494427.html] Im Heise-Forum steht allerdings, dass das Urteil wohl genau so als Gesetztestext vorhanden ist und die Frage aufkommt, warum sowas überhaupt vor Gericht landet. |
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