Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 23.11.2016 05:47 Uhr
Thema: Keine Rückgabe von Sexspielzeug Antwort auf: Halt die Presse! von Icheherntion

"Verkäufer können im Online-Handel das 14-tägige Rückgaberecht für Verbraucher
ausschließen, wenn die Verpackung bei Sex-Spielzeugen unter Bruch eines
"Hygiene-Siegels" bereits geöffnet wurde. Das hat das Oberlandesgericht Hamm
entschieden. Es hat damit die Klage eines Online-Händlers abgewiesen, der
seinem Konkurrenten diese Praxis und entsprechende Klauseln in seinen
Geschäftsbedingungen untersagen lassen wollte.

Die Fragestellung, ob ein Verbraucher beim Onlinekauf derartiger Gegenstände
überhaupt erwartet, sie nach dem Öffnen einer versiegelten Verpackung
zurückgeben zu dürfen, hat das Gericht allerdings offengelassen. (...)

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da wegen der grundsätzlichen
Bedeutung der Sache die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen wurde.

[http://www.heise.de/newsticker/meldung/Online-Handel-Keine-Rueckgabe-von-Sexspielzeug-3494427.html]

Im Heise-Forum steht allerdings, dass das Urteil wohl genau so als Gesetztestext
vorhanden ist und die Frage aufkommt, warum sowas überhaupt vor Gericht landet.
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