Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 20.10.2016 06:15 Uhr
Thema: Tönnies spart 128 Mio. EUR Bußgeld Antwort auf: Halt die Presse! von Icheherntion

"Das Bundeskartellamt hat ein Bußgeldverfahren über insgesamt 128 Millionen
Euro gegen zwei Tochterfirmen des Fleischfabrikanten Clemens Tönnies
eingestellt. Wegen eines konzerninternen Umbaus seien die Bescheide gegen
die Böklunder Plumrose GmbH und die Könecke Fleischwarenfabrik gegenstandslos
geworden, teilte die Wettbewerbsbehörde mit.

Die beiden Unternehmen waren nach der Entscheidung des Kartellamtes auf
andere Gesellschaften der Zur-Mühlen-Gruppe übertragen worden und anschließend
erloschen. Die Gruppe ist eine Beteiligungsgesellschaft von Tönnies.

Ein Anspruch auf Zahlung der Bußgelder hätte so nicht mehr durchgesetzt werden
können, begründete Kartellamtspräsident Andreas Mundt die nun erfolgte
Einstellung. "Wir hätten dieses Ergebnis gerne vermieden", erklärte der
oberste Wettbewerbsaufseher.

Allerdings können Unternehmen nach derzeitiger Gesetzeslage hohen Bußgeldern
ausweichen, indem sie das haftende Tochterunternehmen umbauen und vom Markt
nehmen. Diese Regelungs- oder Haftungslücke im Kartellrecht wird nach dem
Tönnies-Fall auch als "Wurstlücke" bezeichnet.

[http://www.tagesschau.de/wirtschaft/toennies-kartellverfahren-101.html]

Man muss nur wissen, wie man's macht.
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