Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 22.09.2016 05:42 Uhr
Thema: Ehepaar muss wider Willen Jüdischer Gemeinde angehören Antwort auf: Stop the Press! von Icheherntion

"Seit mehr als zehn Jahren streitet sich ein französisches Ehepaar mit der
Jüdischen Gemeinde in Frankfurt am Main: Das Paar war bei seinem Umzug nach
Deutschland automatisch Mitglied geworden. Doch das wollten die Eheleute gar
nicht.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig schloss sich nun einem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts an: Die Mitgliedschaft ist rechtens. Das Paar zog
2002 von Frankreich nach Frankfurt. Dort wurden sie im Melderegister der
Jüdischen Gemeinde zugeordnet. Da sich die Eheleute jedoch dem liberalen
Judentum zugehörig fühlen und ihnen die Jüdische Gemeinde in Frankfurt zu
orthodox ist, versuchten sie sich juristisch zu wehren.

2014 hatte das Bundesverfassungsgericht bereits festgestellt, dass die
automatische Mitgliedschaft des Paars in der Jüdischen Gemeinde aufgrund
der im Melderegister angegebenen Religion "mosaisch" rechtens war.

(...)

Weil der Streit schon so lange schwelt, hatten die Leipziger Richter einen
Vergleich vorgeschlagen. Das Paar solle die Hälfte der verlangten
Synagogensteuer zahlen. Für ein knappes Jahr steht bei den Gutverdienern
ein Betrag von rund 114.000 Euro zu Buche. Der Klägeranwalt wollte zustimmen,
doch Marc Grünbaum, Vorstand der Gemeinde, lehnte ab. "Die Jüdische Gemeinde
Frankfurt verhandelt grundsätzlich nicht über Steuern. Insofern kommt eine
Einigung für uns nicht infrage", sagte er. Der Streit wird also weitergehen."

[http://www.spiegel.de/panorama/justiz/frankfurt-ehepaar-muss-wider-willen-in-juedische-gemeinde-a-1113377.html]

Was?

Außerdem, wie viel sollen die denn verdienen, dass die für ein Jahr so
viel Judensteuer zahlen sollen und warum treten die nicht einfach aus?
Merkwürdig alles.
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