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Thema: Erschließungskosten nach 80 Jahren | Antwort auf: Stop the Press! von Icheherntion | |
"Düsseldorfer Bürger müssen für eine Straßendecke aus der NS-Zeit bezahlen - fast 80 Jahre, nachdem sie aufgebracht wurde. Entsprechende Gebührenbescheide der Stadt seien rechtmäßig, urteilte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht nun. Zur Begründung führte die Kammer aus, dass erst mit dem Bau von Gehwegen im Jahr 2009 die 1937 begonnene Erschließung abgeschlossen gewesen sei. Der betroffene Straßenabschnitt sei "über Jahrzehnte gewachsen". Die Stadt sei sogar verpflichtet, die Beiträge zu erheben. Zwei zur Kasse gebetene Anwohner waren vor Gericht gezogen, um die Forderungen der Stadt Düsseldorf anzufechten. Die zuständigen Behörden hatten sogenannte Erschließungsbeiträge zwischen 8400 und 14.000 Euro berechnet. In den Bescheiden waren die Reichsmark-Beträge von 1937 in Euro umgerechnet worden, auch die Inflationsrate hatten die Behörden berücksichtigt. Für die Dauer der Erschließung gebe es "keine Verjährung, keine Verwirkung und keinen Vertrauensschutz", sagte der Vorsitzende Richter Stephan Barden. "Heute würde man das nicht mehr so machen, sondern in einem Zug", räumt er ein. Es gelte aber dennoch der Grundsatz: "Wenn fertig ist, muss abgerechnet werden." [http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/hitler-asphalt-in-duesseldorf-anwohner-muessen-fuer-strasse-aus-ns-zeit-zahlen-a-1105172.html] Auf hoher See und vor Deutschen Gerichten... |
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