Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 20.06.2016 17:46 Uhr
Thema: Re:Amtsärztliche Untersuchung Antwort auf: Amtsärztliche Untersuchung von Felix Deutschland

Ich würde mal spontan sagen, mit dem Unterschreiben der Schweigepflicht-
entbindungserklärung ist das Kind eigentlich schon in den Brunnen gefallen.
Das hättest du nicht machen sollen. (/_\)

Nachtrag:
[http://www.frag-einen-anwalt.de/Sanktion-bei-Nichtvornahme-der-Schweigepflichtentbindung--f224072.html]

Wie das im Nachhinein aussieht, das ggf. noch zu verweigern, weiß ich nicht.

[http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t354-einladung-zum-medizinischen-dienst-z-b-jobcenter-ziel-der-gutachterlichen-untersuchung-ist-deine-erwerbsfahigkeit-zu-uberprufen]

***Diese Nachricht wurde von Sascha am 20.06.2016 17:56 bearbeitet.***
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