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Thema: Re:Little person on a crotch rocket | Antwort auf: Re:Little person on a crotch rocket von Don Cosmo | |
"Wenn ein Führerscheinanwärter kleiner als 1,50 m groß ist, muss er in jedem Fall eine zusätzliche Fahrprobe mit einem Sachverständigen absolvieren, der beurteilt, ob die Person beispielsweise tatsächlich jedes Fahrzeug führen darf oder nur eine bestimmte Fahrzeugklasse oder sogar nur speziell auf ihre Größe abgestimmte Wagen. In einigen Fällen ist zusätzlich ein fachärztlich-orthopädisches Gutachten nötig. (Laut den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung von der Bundesanstalt für Straßenwesen (2.16))" Allerdings wohl nur für den Autoführerschein. Für Motorräder habe ich auf die schnelle nichts gefunden, da wird aber sicherlich ähnliches gelten. |
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