Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 22.05.2016 12:19 Uhr
Thema: Re:Little person on a crotch rocket Antwort auf: Re:Little person on a crotch rocket von Don Cosmo

"Wenn ein Führerscheinanwärter kleiner als 1,50 m groß ist, muss er in jedem Fall
eine zusätzliche Fahrprobe mit einem Sachverständigen absolvieren, der beurteilt,
ob die Person beispielsweise tatsächlich jedes Fahrzeug führen darf oder nur eine
bestimmte Fahrzeugklasse oder sogar nur speziell auf ihre Größe abgestimmte Wagen.
In einigen Fällen ist zusätzlich ein fachärztlich-orthopädisches Gutachten nötig.
(Laut den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung von der Bundesanstalt
für Straßenwesen (2.16))"

Allerdings wohl nur für den Autoführerschein. Für Motorräder habe ich auf
die schnelle nichts gefunden, da wird aber sicherlich ähnliches gelten.
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