Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 07.05.2016 05:21 Uhr
Thema: Re:BGH: Umzug kein Grund für Fitnessstudiokündigung Antwort auf: Re:BGH: Umzug kein Grund für Fitnessstudiokündigung von dixip

> Diskriminierung! Männer dürfen nur kündigen, wenn sie krank sind!??
> Warum haben wir keine schöneren Anlässe, außerordentlich zu kündigen?


Wenn wir Schwanger sind, können wir Männer auch kündigen!

> Ich habs Dir oben angemarkert. Wo ist das Problem, einen kurzfristigeren
> Vertrag abzuschließen; Fitneßstudios haben ja afaik nicht nur 24-Monats-
> Verträge? Nur langfristige Verträge anbieten, ja, dann wäre ich bei Dir;
> da sollte man außerordentlich raus dürfen. Aber wenn ich als Kunde die
> Wahl habe und mich für den monatlich günstigeren, länger laufenden Vertrag
> entscheide, dann muss ich auch das Risiko tragen. Eigenverantwortung!


Das Lawblog hat gestern in die selbe Kerbe geschlagen und geraten, man soll
solche Laufzeiten einfach nicht annehmen und die Klauseln im Vertrag streichen.
Aber wer macht sowas schon? Und welche Firma geht drauf ein? Ich kann mich auch
hinstellen und Monatliches oder 2-Monatliches Kündigungsrecht wollen, da lachen
die doch nur.
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