dixip  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 06.05.2016 17:23 Uhr
Thema: Re:BGH: Umzug kein Grund für Fitnessstudiokündigung Antwort auf: BGH: Umzug kein Grund für Fitnessstudiokündigung von Sascha
>Wer solch langfristige Verträge abschließe, um Kosten zu sparen, müsse auch
>entsprechende Risiken tragen,



>dass solche Langzeitverträge nur wegen Krankheit oder Schwangerschaft vorzeitig

Diskriminierung! Männer dürfen nur kündigen, wenn sie krank sind!?? Warum haben wir keine schöneren Anlässe, außerordentlich zu kündigen?


>Arschlochgericht. Ich verstehe bis heute nicht, wo das Problem ist,
>Fitnesssutdioverträge monatlich oder quartalsweise zu kündigen.


Ich habs Dir oben angemarkert. Wo ist das Problem, einen kurzfristigeren Vertrag abzuschließen; Fitneßstudios haben ja afaik nicht nur 24-Monats-Verträge?

Nur langfristige Verträge anbieten, ja, dann wäre ich bei Dir; da sollte man außerordentlich raus dürfen. Aber wenn ich als Kunde die Wahl habe und mich für den monatlich günstigeren, länger laufenden Vertrag entscheide, dann muss ich auch das Risiko tragen. Eigenverantwortung!
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